Wasserrettung


Salzkammergut ÖWRÖWR Bad Goisern
ÖWR AusbildungÖWR Ausbildung
  SchwimmausbildungSchwimmen
  Rettungsschwimm-AusbildungRetterausbildung
  TauchausbildungTauchen
  FließwasserausbildungWildwasser
  SchiffsführerausbildungSchiffsführerausbildungNautik
aktuelle Kurse, Ausbildungen und SchulungenKurse-Ausbildung
Österreichische Wasserrettung Bad Goisern BerichteBerichte
bilderBilder
Formulare, Logos, SonstigesDownload
BereitschaftsdienstBereitschaftsdienst
Der Vorstand stellt sich vorVorstand
Gästebuch ÖWRGästebuch
ÖWR KontaktKontakt

Schiffsführerausbildung

Der genaue Wortlaut der Prüfungsbestimmungen ist den Nautik-Richtlinien der ÖWR zu entnehmen.

Boote, welche Eigentum der ÖWR sind (und solche, die für den ÖWR-Rettungsdienst herangezogen werden) dürfen nur von ÖWR-Mitgliedern, die im Besitz eines gültigen Schiffsführerpatentes und der Selbstfahrgenehmigung sind, geführt werden.

Um die Selbstfahrgenehmigung zu erhalten, muß, sofern das Schiffsführerpatent nicht im örtlich zuständigen LV abgelegt wurde, eine Überprüfung durchgeführt werden. Die Ausstellung der Selbstfahrgenehmigung erfolgt durch den LV.Ref. f. Nautik. Gültigkeit bis auf Widerruf.

Diese Personen sollen folgende Voraussetzungen erfüllen:

1. Besitz des ÖWR-Helferscheines
2. 1 Jahr aktiver Bootsdienst
3. Kenntnisse des Motores, sowie der technischen Ausrüstung (Funk, etc.)
4. Seemännisches Verhalten (Knoten, etc.)
5. Richtiges Verhalten bei Bergungen von Personen und Sachen


Da die Bedingungen zum Erwerb des Schifferpatents vom
Gesetzgeber aus regional unterschiedlich sind, können nur die
Landesnautiker des jeweiligen ÖWR-Landesverbandes
detaillierte Auskünfte darüber geben.