DER SCHWIMMPRÜFER
Der Schwimmprüfer wird um eine verstärkte Jugendarbeit zu erreichen, eingeführt. Er soll in erster Linie bei den Einsatzleitungen die Möglichkeit eröffnen, sinnvolle Ausbildungsarbeit betreiben zu können. Er soll in weiterer Folge Lehrscheininhaber bei deren Tätigkeit in der Ausbildung, unterstützen. Der Schwimmprüfer ist berechtigt, alle Schwimmprüfungen (inklusive Jugendschwimmer) abzunehmen. Er darf keine Rettungsschwimmprüfung abnehmen.
A) Voraussetzungen :
1. mindestens einjähriger Besitz des Retterscheines 2. abgeschlossener Erste-Hilfe-Kurs (mindestens 8 Doppelstunden), der jedoch nicht älter als 3 Jahre sein darf 3. Absolvierung des Vorbereitungskurses für den Grundtauchschein 4. Durchführung eines Lehrganges im Anfängerschwimmunterricht unter Aufsicht eines Lehrscheininhabers.
B) Prüfungsbedingungen :
1. Kenntnisse vom Aufbau der Organisation, Wesen und Wirken der ÖWR 2. Kenntnisse der Selbstrettung 3. Schwimmen in drei Stilarten ( Brust, Kraul, Rücken ) 4. Praktische Arbeit mit den Rettungsgeräten 5. 25 m Streckentauchen 6. Schwimmen mit der ABC-Ausrüstung. 7. Beherschung des neuzeitlichen Anfängerschwimmunterrichte in Theorie und Praxis.
C) Allgemeine Bedingungen :
1. Teilnahme an einem Prüfungsseminar im Rahmen des Landesverbandes (Dauer mindestens 2 Tage) 2. Gute Allgemeinbildung und Unterrichtsgeschick 3. Die Prüfungen für den Schwimmprüfer sind vor einer Prüfungskommission, die vom Technischen Leiter des Landesverbandes bestimmt wird, abzulegen.
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