ÖWR Bad Goisern
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Rettungsschwimmlehrer |

Mindestalter: Vollendetes 20. Lebensjahr
Stoffabzeichen mit 2 Sternen Anstecknadel in Gold Uniformabzeichen in Gold
A) Allgemeines:
Die Lehrscheininhaber sind die Träger der ÖWR, ihre schwierige und verantwortungsvolle Arbeit ist das Fundament der Organisation.
Neben einwandfreiem Charakter, hochwertigen Fachwissen und tadellosem Leumund ist bei Bewerbern für die Erreichung des Lehrscheines Voraussetzung.
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B) Voraussetzungen: - Zweijährige aktive Mitarbeit in der ÖWR
- Mindestens einjähriger Besitz des Retterscheines
- Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte
- Durchführung eines Lehrganges im Anfängerschwimmunterricht unter Aufsicht eines Lehrscheininhabers
- Durchführung eines Rettungsschwimmkurses unter Aufsicht eines Lehrscheininhabers
- Absolvierung des Vorbereitungskurses für den Grundtauchschein
- Abgeschlossener Erste Hilfe Kurs, siehe allgemeine Bedingungen Pkt. 6 (Rotes Kreuz, ASBÖ, Unfallversicherungsanstalt, Landesverbandsärzte)
- Kenntnis der Organisation, der Statuten und des statutenmäßigen Aufbaues.
- Beherschung der wichtigsten Rettungsgeräte (Rettungsball, -brett, -luftmatratze, -gurt, -boot)
- Bestätigung des Landesverbandes auf dem Lehrscheinbogen über die aktive Mitarbeit des
Lehrscheinanwärters bzw. über die ordnungsgemäße Erfüllung der geforderten Voraussetzungen.
C) Prüfungsbedingungen:- Wiederholung des Retterscheines
- Einwandfreie Durchführung des Kopf-, Paket-, und Schrittsprunges
- Schwimmen in drei Stilarten (Brust, Kraul, Rücken) Schwimmen mit ABC-Ausrüstung (Maske, Schnorchel, Flossen)
- Praktische Durchführung der Rettungs-,Transport-, Bergungs- und Befreiungsgriffe
- Praktische Arbeit mit den Rettungsgeräten
- Kombinierte Rettungsübung
- Kurzvorträge
- Medizinische Prüfung
- Testbogen
D) Allgemeine Bedingungen:- Sichere Beherschung der Theorie und Praxis des Rettens, der Wiederbelebung, der Ersten Hilfe,sowie des neuzeitlichen Anfängerschwimmunterrichtes.
- Organisationsfähigkeit zur Durchführung von Veranstaltungen, Lehrgängen, des Rettungswachdienstes usw.
- Gute Allgemeinbildung und Unterrichtsgeschick.
- Der Lehrscheinanwärter muß vom zuständigen Landesverband an den Technischen Leiter der ÖWR gemeldet werden.
- Der Lehrscheinanwärter muß den Nachweis über einen abgeschlossenen Erste Hilfe Kurs erbringen (mindestens 8 Doppelstunden), der jedoch nicht älter als 3 Jahre sein darf. Eine Bestätigung über die Teilnahme an Kursen für "Sofortmaßnahmen am Unfallsort" (für Führerschein), wird nicht anerkannt.
- Die Prüfungsbedingungen sind im Rahmen des Lehrscheinkurses abzulegen. Sollte ein Kursteilnehmer die Prüfung nicht bestehen, so kann er über Antrag des zuständigen Landesverbandes, innerhalb eines Jahres, eine neuerliche Prüfung ablegen.
- Die Prüfungen für den Lehrschein sind vor einer Prüfungskommission abzulegen, die vom Technischen Leiter der ÖWR bestimmt wird.
- Die Medizinische Prüfung beim Lehrscheinkurs ist von einem Arzt durchzuführen. In Ausnahmefällen kann diese Prüfung auch durch ein besonders geschultes Mitglied der Prüfungskommission abgenommen werden.
- Die Prüfungsergebnisse werden auf der Prüfungsliste eingetragen, von sämtlichen Prüfern unterzeichnet und verbleiben bei der technischen Leitung.
- Der Lehrschein wird nach bestandener Prüfung, vom Technischen Leiter der ÖWR ausgestellt.
- Die eingereichten Unterlagen werden beim Technischen Leiter in Evidenz gehalten. Jeder Lehrscheininhaber erhält eine Prüfer- und eine Lehrscheinmitgliedsnummer.
- Die Prüfberechtigung wird von der Bundesleitung für zwei Jahre erteilt. Die Verlängerung der Prüfberechtigung hat vom Technischen Leiter des zuständigen Landesverbandes zu erfolgen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Bundesfunktionäre und die Technischen Leiter der Landesverbände, deren Prüfberechtigung, kann durch den Technischen Leiter der ÖWR verlängert werden.
- Vom Lehrscheinanwärter sind folgende Unterlagen bis zu einem festgesetzten Termin, an den Technischen Leiter der ÖWR zu senden:
• Retterschein • Mitgliedsausweis mit gültiger Jahresmarke • Lebenslauf 2-fach mit Maschine, 1-fach mit der Hand geschrieben • 3 Stk Paßbilder • Bestätigung über Erste Hilfe Kurs • Auszug aus dem Strafregister (Leumundszeugnis), entfällt bei Bundes- bzw. Landesbediensteten)
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