C) Abschlußprüfung: Der theoretische Teil wird schriftlich (Beantwortung vorgelegter Fragen) und mündlich abgehalten. Die praktischen Disziplinen ohne Gerät sind nach Möglichkeit nicht im Schwimmbad, sondern, wie die Gerätetauchgänge, im Freigewässer zu absolvieren. Zur Prüfungsabnahme sind ausschließlich aktive ÖWR-Tauchlehrer berechtigt; wenn es der Landestauchwart nicht ausdrücklich anders gestattet, so beurteilt eine Dreierkommission die einschlägigen Kenntnisse der Tauchscheinanwärter.
Nach erfolgreichem Kursabschluß wird der ÖWR-Rettungstaucherpaß ausgestellt (möglichst von einer zentralen Stelle des Landesverbandes bzw. vom Landestauchwart) und darin vom Kursleiter der Grundtauchschein bestätigt.
Gleichzeitig mit diesem Paß wird die Scaphanderhelm-Anstecknadel in Bronze und das entsprechende Stoffabzeichen (schwarz auf weißem Grund) übergeben.
D) Erforderliche praktische Fähigkeiten: - 1. 1.000 m Schnorcheln, davon 750 m in Brust-, Seiten- und Rückenlage (jeweils ca. 250 m) sowie 250 m mit einer Flosse.
- 3 mal innerhalb von 1 Minute 4 m tief Freitauchen.
- Mit ABC-Ausrüstung Bergen eines "bewußtlosen" Gerätetauchers im Freigewässer aus 5 m Tiefe, anschließend 100 m ans Ufer schleppen und an Land bringen.
- 35 m Streckentauchen.
- 45 sec Zeittauchen, wobei eine Strecke von mindestens 10 m zurückzulegen ist.
- ABC-Ausrüstung auf 3 m versenken und dort anlegen; Maske und Schnorchel sind auszublasen.
- 15 m schnorcheln und auf ca. 3 m Tiefe die gleiche Strecke zurücktauchen; diese Übung ist fünfmal hintereinander durchzuführen.
- Geschicklichkeitstauchen (ABC-Ausrüstung): Um- und Durchtauchen einfacher Hindernisse, Unterwasserrollen vor- und rückwärts, Tauchen in Rücken- und Seitenlagen etc.).
- ABC-Ausrüstung + Tauchgerät an Land und auch in 3 m Wassertiefe an- und ablegen.
- Mit kompletter Tauchausrüstung Durchführung von zwei verschiedenen Wassereinstiegen (Sprüngen) aus mindestens 1 m Höhe.
- 15-m-Gerätetauchgang: Maske fluten und wieder entleeren; Lungenautomat aus dem Mund nehmen, loslassen und (von hinter dem Rücken) wieder einfangen.
- 15-m-Tauchgang: Während des Tauchens (in Bewegung) ca. 2 Minuten lang Wechselatmung mit zweitem Taucher (aus einem Regler); unter Wechselatmung auf 3 m hochsteigen, dort bei normaler Geräteatmung kurz verweilen und auftauchen; anschließend zehn Minuten Schnorcheln mit voller Ausrüstung.
- 15 m-Tauchgang: Der Prüfling nimmt seinen Regler aus dem Mund, taucht zu seinem 5 m entfernten Partner und atmet aus dessen 2. Lungenautomaten, unter Orts- veränderung, ca. 2 Minuten lang.
Anschließend Simulation eines Notaufstieges, unter kontrollierter Luftabgabe, aus 5 m Wassertiefe, bei herausgenommenen Mundstück.
- Tauchgang zwischen 15 und 20 m: Anwendung der UW- Zeichensprache (Austausch von mindestens 5 Zeichen); Austarieren mit der Rettungsweste.
- Tauchgang zwischen 15 und 20 m: Nach Erreichen der neutralen Tarierung Aufstieg auf 10 m ohne Flossenbenutzung, dann Fortsetzung des Tauchganges; abschließend aus mindestens 10 m Tiefe kontrollierter Aufstieg, mit Sicherheitspause (1 min) auf 3 m.
- Bergen eines zweiten Tauchers aus ca. 15 m Tiefe (Sicherheitsstop zwischen 6 und 3 m) mit anschließendem Abschleppen an der Wasseroberfläche, ca. 50 m weit. Geborgenen an Land bringen und Wiederbelebung simulieren (bzw. an einer Puppe vorführen).
Die Tauchgänge gemäß den Punkten 11.) bis 15.) sollen nicht kürzer als 20 Minuten dauern.
E) Theoretisches Wissen: Grundsätzliche Kenntnisse auf den Gebieten "Tauchpraxis und ÖWR-Einsatzdienst", "Tauchphysik und -chemie", "Tauchmedizin" und "Gerätekunde".
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