ÖWR Bad Goisern
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Leisungstauchschein (ÖWR-Taucher **) |
A) Kursort: Mindestens 30 m tiefes Freigewässer muß zur Verfügung stehen.
Vorbedingungen: Leistungstauchschein-Anwärter müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und sollen zumindest 1 Jahr im Besitz des Grundtauchscheines sein. Sie haben vor der Prüfung eine Praxis von insgesamt mindestens 25 Preßluftstunden nachzuweisen. Im Jahr vor der Prüfungsabnahme der Gerätetauchdisziplinen sind Tauchgänge, die wenigstens einen Nachtabstieg und einen Tauchgang in fließendem Gewässer sowie mindestens drei Abstiege in Tiefen zwischen 30 und 40 m beinhalten, mit einer UW-Zeit von insgesamt 12 Stunden zu absolvieren.
Nachweis über 16 Stunden Erste-Hilfe Ausbildung (in den letzten drei Jahren).
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C) Abschlußprüfung: Der theoretische Teil wird schriftlich und mündlich abgehalten (wieder Beantwortung vorgelegter Fragen, allerdings schwieriger als beim Grundtauchschein). Der praktische Fähigkeits-nachweis (mit und ohne Tauchgerät) hat im Freigewässer erbracht zu werden; Abnahmen einzelner Disziplinen im Schwimmbad (Streckentauchen etc.) sind nur in Ausnahmefällen gerechtfertigt. Für die Berechtigung und Form der Prüfungs- abnahme gilt gleiches wie beim Grundtauchschein. Nach erfolgreicher Abschlußprüfung bestätigt der Kursleiter den Leistungstauchschein im Rettungstaucherpaß und übergibt die Scaphanderhelm- Anstecknadel in Silber und das entsprechende Stoffabzeichen (blau auf weißem Grund).
D) Erforderliche praktische Fähigkeiten: - Beherrschen des Palsteks und zumindest zwei weiterer, im Einsatzdienst sinnvoll anwendbarer Knoten.
- 1.450 m Schnorcheln (ohne Armtätigkeit), davon 1200 m in Brust-, Seiten- und Rückenlage (jeweils ca. 400 m) sowie 250 m mit einer Flosse.
- 10 m tief Freitauchen.
- 40 m Streckentauchen.
- 60 sec Zeittauchen, wobei eine Strecke von mindestens 10 m zurückzulegen ist.
- Mit ABC-Ausrüstung Anschwimmen aus 150 m Entfernung und Bergen eines "bewußtlosen" Gerätetauchers aus 5 m Tiefe, anschließend 100 m ans Ufer schleppen, an Land bringen, Ausrüstung entfernen und richtig lagern (stabile Seitenlage).
- Mit kompletter Ausrüstung (einschließlich Tauchgerät, Rettungsweste und Bleigürtel) 500 m Schnorcheln.
- Abschleppen eines zweiten Gerätetauchers über eine Strecke von 200 m.
- Abgedrehtes Tauchgerät in 3 m Tiefe über eine Strecke von 25 m antauchen; Ventil öffnen, Gerät anlegen und über einen "Hindernisparcour" zum Ausgangspunkt zurücktauchen, wo dann das Gerät unter Wasser wieder abgelegt wird.
- Tauchgang zwischen 20 und 30 m: Der Prüfling führt bestimmte Tätigkeiten durch, z.B.: Befestigen von Hebemitteln, Anwenden von geeigneten Knoten.
- Tauchgang zwischen 20 und 30 m: Der Prüfer zeigt unter Wasser drei im Wortlaut auf eine Tafel aufgeschriebene Anweisungen, die der Prüfling als Handsignale wiedergeben muß. Ferner öffnet der Kandidat (mit Handschuhen) den Verschluß seines Bleigürtels und schließt diesen wieder. Dann wird aufgetaucht, mittels Kompaß eine etwa 100 m entfernte Landmarke am Ufer angepeilt und diese dann in rund 4 m Tiefe angeschwommen; maximal erlaubte Abweichung: ± 10 Meter.
- 30-m-Tauchgang: Aufstieg unter Verwendung eines Zweitreglers. Sicherheitspause von 3 Minuten auf 3 m unter Wechselatmung.
- Tauchgang zwischen 30 und 40 m: Kontrollierter Aufstieg auf 6 m, mit einer deutlichen Pause auf 9 m.
- Tauchgang zwischen 30 und 40 m: Der Prüfling führt eine Gruppe von 3 Tauchern (incl. Prüfer und Prüfling selber). Während des Tauchganges Wechselatmung für ca. 2 min.
- Bergen eines zweiten Tauchers aus ca. 20 m Tiefe (Sicherheitsstop zwischen 6 und 3 m) mit anschließendem Abschleppen an der Wasseroberfläche, ca. 50 m weit. Geborgenen an Land bringen, Wiederbelebung vorführen (an einer Puppe) und einen Unfallbericht für den Notarzt vorbereiten.
- Tauchgang mit Leinenanwendung (Tiefe ca. 10 - 20 m), einmal als Leinenführer, dann als geführter Taucher.
- Nachtabstieg (ca. 30 m) als Tauchgang unter erschwerten Bedingungen:
Unter Einsatz von UW-Lampe und UW- Kompaß ist eine Orientierungsübung (mit zumindest zweimaliger Richtungsänderung) durchzuführen. Der Kandidat überprüft vor jedem Abstieg seine Ausrüstung sowie die seines/seiner Partner auf Vollständigkeit und Funktion. Er hat unter Wasser auf die Einhaltung eines hinreichend großen Abstandes zum Boden zu achten (etwa 1 bis 2 m), damit während des Tauchganges so wenig wie möglich Schlamm aufgewirbelt wird. Die Tauchgänge gemäß den Punkten 10.) bis 14.) und 17.) sollen mindestens 15 min dauern.
E) Theoretisches Wissen: Genauere Kenntnisse auf den vier beim Grundtauchschein genannten Fachgebieten.
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