Prüfungsordnung:
4.2.e.
Die Prüfungskommission für den WW-Retter besteht aus mindestens sieben aktiven WW-R unter Vorsitz des zuständigen Referenten des Landesverbandes oder einem von diesem bestellten Vertreter. Zur Durchführung eines Kurses müssen mindestens drei Kommissionsmitglieder von der Prüfungskommission beauftragt werden. Die Prüfungskommission ist im Rahmen einer Wahl zu ermitteln. Wahlberechtigt sind alle WW-Retter des Landesverbandes.
Neuwahl alle 3 Jahre.
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